Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
- Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
- ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.
Zuständigkeit
An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Jugendamt - Kindertagesbetreuung / Jugendarbeit / Jugendschutz
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postfachadresse
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Fax: +49 3931 60-7212
Formulare
Antrag auf eine Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
Antrag gemäß § 45 SGB VIII –Kinder- und Jugendhilfe- auf eine Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Erstantrag) oder eine neue Erlaubnis wegen Änderung der baulichen, räumlichen Verhältnisse, Trägerwechsel o.ä. (Änderungsantrag).
Antrag auf Anerkennung als pädagogische Fach- bzw. Hilfskraft zur Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Antrag auf Anerkennung als pädagogische Hilfskraft -in Erzieher-Ausbildung- zur Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Kita, Kindergarten