Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
- Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
- ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.
Zuständigkeit
An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
SG Kindertagesbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Merseburg, Kloster
Linie:- Bus: Merseburg, Kloster
- Haltestelle: Merseburg, Klinikum
Linie:- Straßenbahn: Merseburg, Klinikum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Merseburg, Kloster
Linie:- Bus: Merseburg, Kloster
- Haltestelle: Merseburg, Klinikum
Linie:- Straßenbahn: Merseburg, Klinikum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Kita, Kindergarten