Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
- Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
- ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.
Zuständigkeit
An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Fachbereich Kinder - Jugend - Familie
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Krankenhaus
Linie:- Bus: Krankenhaus
- Haltestelle: Verwaltungszentrum
Linie:- Bus: Verwaltungszentrum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 11 31
39288 Burg
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Kita, Kindergarten