Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
    • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
      • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
      • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Fachbereich Kinder - Jugend - Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 4

    39288 Burg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus
    • Haltestelle: Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Verwaltungszentrum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03921 949-9550

    Telefon Festnetz: 03921 949-5100

    E-Mail: jugendamt@lkjl.de

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Stichwörter

    Kita, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English