Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
- Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
- ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.
Zuständigkeit
An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Jugendamt/Geschäftsstelle Jugendhilfeausschuss
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 15 42
38820 Halberstadt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Kita, Kindergarten