Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
    • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
      • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
      • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Jugendamt/Geschäftsstelle Jugendhilfeausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanebecker Straße 14

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 42

    38820 Halberstadt

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Stichwörter

    Kita, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English