Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
    • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
      • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
      • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachdienst Planung/Steuerung/Tageseinrichtungen für Kinder

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Flugplatz 1

    06366 Köthen (Anhalt)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Köthen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Köthen, Bahnhof
    • Haltestelle: Köthen, Landkreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Köthen, Landkreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03496 60-1660

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Stichwörter

    Kita, Kindergarten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de