Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Anerkennung

    Anerkennung Insolvenzberatungsstelle beantragen

    Beschreibung

    Die Insolvenzberatung stellt eine Ergänzung zur allgemeinen Schuldnerberatung dar. Beide Stellen beraten ver- und überschuldete Personen, die auf fachkundige Hilfe angewiesen sind. Aufgabe der Insolvenzberatungsstellen ist die Beratung von Personen, für die gegebenenfalls die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in Frage kommt. Die Insolvenzberatung wird von öffentlichen und freien Trägern (insbesondere Kommunen und Wohlfahrtsverbänden) sowie auch von privaten Anbietern durchgeführt.

    Sie können sich als geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) staatlich anerkennen lassen. Als anerkannte Stelle beraten und vertreten Sie Schuldner bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und unterstützen den Schuldner gegebenenfalls bei der Beantragung und Durchführung des Insolvenzverfahrens. Die Anerkennung als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren benötigen Sie, wenn Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren berechtigt sein wollen, eine Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch mit den Gläubigern auszustellen.

    Juristische Grundlagen für die Anerkennung der Insolvenzberatungsstelle sind die landesspezifischen Gesetze zur Ausführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung. Für die Anerkennung als geeignete Stelle ist dabei insbesondere erforderlich, dass

    • die Stelle mit mindestens einer Person mit ausreichender praktischer Erfahrung in der Schuldnerberatung besetzt ist,
    • die Stelle über zuverlässiges und entsprechend ausgebildetes (leitendes) Personal verfügt,
    • die Stelle auf Dauer angelegt ist und Schuldnerberatung als eine ihrer Schwerpunktaufgaben betreibt und
    • die erforderliche Rechtsberatung gewährleistet ist.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Burg - 2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 2

    39288 Burg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Haus, Bitte Parkzeit beachten.
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Burg, Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Linie 700 und 704

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1132

    39281 Burg

    Weitere Informationen

    Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Der Antrag zur Anerkennung der Insolvenzberatungsstellen ist schriftlich/ elektronisch bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen. Dem Antrag sind Nachweise über das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen beizufügen. Die notwendig einzureichenden Unterlagen sind von der Trägerschaft und Besetzung der Stelle abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für das Anerkennungsverfahren wird unter Berücksichtigung des entstandenen zeitlichen und sächlichen Verwaltungsaufwands in der Regel eine Gebühr erhoben. Die Anerkennung von Stellen der Landkreise und Gemeinden sowie der gemeinnützigen Träger (die beispielsweise einem Verband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind) ist meist gebührenfrei.

    Die Beratung durch öffentliche oder freie Träger ist kostenfrei. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als anerkannte Stelle können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung erhalten, die sich an den im Rahmen der Insolvenzberatung anfallenden Aufwendungen bemisst.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English