Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Anerkennung

    Anerkennung Insolvenzberatungsstelle beantragen

    Beschreibung

    Die Insolvenzberatung stellt eine Ergänzung zur allgemeinen Schuldnerberatung dar. Beide Stellen beraten ver- und überschuldete Personen, die auf fachkundige Hilfe angewiesen sind. Aufgabe der Insolvenzberatungsstellen ist die Beratung von Personen, für die gegebenenfalls die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in Frage kommt. Die Insolvenzberatung wird von öffentlichen und freien Trägern (insbesondere Kommunen und Wohlfahrtsverbänden) sowie auch von privaten Anbietern durchgeführt.

    Sie können sich als geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) staatlich anerkennen lassen. Als anerkannte Stelle beraten und vertreten Sie Schuldner bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und unterstützen den Schuldner gegebenenfalls bei der Beantragung und Durchführung des Insolvenzverfahrens. Die Anerkennung als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren benötigen Sie, wenn Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren berechtigt sein wollen, eine Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch mit den Gläubigern auszustellen.

    Juristische Grundlagen für die Anerkennung der Insolvenzberatungsstelle sind die landesspezifischen Gesetze zur Ausführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung. Für die Anerkennung als geeignete Stelle ist dabei insbesondere erforderlich, dass

    • die Stelle mit mindestens einer Person mit ausreichender praktischer Erfahrung in der Schuldnerberatung besetzt ist,
    • die Stelle über zuverlässiges und entsprechend ausgebildetes (leitendes) Personal verfügt,
    • die Stelle auf Dauer angelegt ist und Schuldnerberatung als eine ihrer Schwerpunktaufgaben betreibt und
    • die erforderliche Rechtsberatung gewährleistet ist.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Klötze - Gewerbeamt, Gaststättenwesen, Friedhöfe, Schiedsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    38486 Klötze

    Behindertenparkplatz: Rathaushof
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mittelstraße
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaushof
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Klötze, ZOB

    Bus: 300, 301, 400


    Rufbus, Klötze, Am Rathaus

    Bus: 107, 301, 302, 702

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03909 403-135

    Fax: 03909 403-200

    E-Mail: info@stadt-kloetze.de

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Formulare

    Der Antrag zur Anerkennung der Insolvenzberatungsstellen ist schriftlich/ elektronisch bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen. Dem Antrag sind Nachweise über das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen beizufügen. Die notwendig einzureichenden Unterlagen sind von der Trägerschaft und Besetzung der Stelle abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für das Anerkennungsverfahren wird unter Berücksichtigung des entstandenen zeitlichen und sächlichen Verwaltungsaufwands in der Regel eine Gebühr erhoben. Die Anerkennung von Stellen der Landkreise und Gemeinden sowie der gemeinnützigen Träger (die beispielsweise einem Verband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind) ist meist gebührenfrei.

    Die Beratung durch öffentliche oder freie Träger ist kostenfrei. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als anerkannte Stelle können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung erhalten, die sich an den im Rahmen der Insolvenzberatung anfallenden Aufwendungen bemisst.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)