Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung

    Anerkennung als Prüfsachverständiger für den baulichen Brandschutz beantragen

    Beschreibung

    Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder
    der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Prüfsachverständigen
    sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.

    Die Anerkennung als Prüfsachverständige für baulichen Brandschutz erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen können. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Referat 44

    Ansprechpartner

    Burgenlandkreis - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1151

    06601 Naumburg (Saale)

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 6

    06667 Weißenfels

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr Nebra und Zeitz Dienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03443 372-156

    Telefon Festnetz: 03443 372-155

    E-Mail: bauordnungsamt@blk.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Kopie der Abschluss und Befähigungszeugnisse
    • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
    • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
    • Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)

    Formulare

    Der Antrag ist formlos möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)