Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung

    Anerkennung als Prüfsachverständiger für den baulichen Brandschutz beantragen

    Beschreibung

    Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder
    der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Prüfsachverständigen
    sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.

    Die Anerkennung als Prüfsachverständige für baulichen Brandschutz erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen können. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Referat 44

    Ansprechpartner

    Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Schütze-Straße 6

    06749 Bitterfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Flugplatz 1

    06366 Köthen (Anhalt)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: cornelia.bluemel@anhalt-bitterfeld.de

    Telefon Festnetz: 03493 341-531

    Fax: 03493 341-346

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 29.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Kopie der Abschluss und Befähigungszeugnisse
    • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
    • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
    • Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)

    Formulare

    Der Antrag ist formlos möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020