Pflegeeinrichtungen Zulassung

    Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
    • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
    • Ihre Pflegeeinrichtung muss
      • wirtschaftlich arbeiten,
      • unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
      • geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
      • in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

    Zuständigkeit

    Landesverwaltungsamt

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Heimaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates. Sie erreichen uns telefonisch in Halle (Saale):  +49 345 514-0 Magdeburg:  +49 391 567-0 Dessau-Roßlau:  +49 340 6506-0

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-3051

    Fax: 0345 514--3185

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Steinhardt, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)