Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Güsten
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@saale-wipper.de
Kontaktperson
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 39262 877-214
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 39262 877-215
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 39262 877-218
Fachbereich Bürgerservice
Telefon Festnetz: +49 39262 877-217
Internet
Formulare
Abmeldung eines Hundes
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt