Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit & Ordnung, Bestattungswesen; Hunde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus (Johannistraße)
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Nienburg (Saale), Markt
Linie:- Bus: 503
- Haltestelle: Nienburg (Saale), Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
nur Rathaus (Marktplatz 1)
Zugang zum Fahrstuhl von Johannistraße aus
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 246
Fax: 034721 309-110
Telefon Festnetz: 034721 309-246
E-Mail: info@stadt-nienburg-saale.de
Kontaktperson
Frau Mandy Richter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 034721 309-246
Telefon Festnetz: 246
Fax: 034721 309-110(Zentrales Fax)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung/Zahlschein, Girocard, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Stadt Nienburg (Saale)
Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)
IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48
BIC: NOLADE21SES
Bankinstitut: Salzlandsparkasse
Formulare
Abmeldung Hund
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt