Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
Bus: 420; 421; 427; 434
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034772 50-314(zuständig für Hundesteuern, Vergnügungssteuern, Zweitwohnungssteuern; zuständig für Grundsteuern in den Gemeinden Benndorf, Bornstedt, Blankenheim und Klostermansfeld)
Telefon Festnetz: 034772 50-313(zuständig für Gewerbesteuern; zuständig für Grundsteuern in den Gemeinden Ahlsdorf, Helbra, Hergisdorf und Wimmelburg)
Fax: 034772 27231
E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de
Formulare
Hundeabmeldung
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt