Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Stadt Sangerhausen - Stadtbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Sangerhausen
Empfänger: Stadt Sangerhausen
IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00
BIC: NOLADE21EIL
Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz
Formulare
An-/Abmeldung eines Hundes (Formular der Stadt Sangerhausen)
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt