Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Stadt Genthin - SG Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Genthin, Markt
Linie:- Bus: 750
- Haltestelle: Genthin, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Berlin - Magdeburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03933 876-140
Telefon Festnetz: 03933 876-303
Telefon Festnetz: 03933 876-301
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Genthin
Empfänger: Stadt Genthin
IBAN: DE39 8105 4000 0711 0039 20
BIC: NOLADE21JEL
Bankinstitut: Sparkasse Jerichower Land
Formulare
Abmeldung eines Hundes (Stadt Genthin)
Weitere Informationen
RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt