Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Sachgebiet 1.2 Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3946 905-580(Sachgebietsleitung, Grundsteuer)
Fax: +49 3946 905-9580
Telefon Festnetz: +49 3946 905-581(Hundesteuer)
Telefon Festnetz: +49 3946 905-582(Gewerbe-, Vergnügungs-, Zweitwohnungssteuer, Kurtaxe)
E-Mail: steuern@quedlinburg.de(Sachgebietsleitung)
Gefahrenabwehr und Marktwesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3946 905-611(Gefahrenabwehr)
Fax: +49 3946 905-9611
Telefon Festnetz: +49 3946 905-612(Marktwesen)
Fax: +49 3946 905-9612
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt