Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - SB Steuern
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Droyßig, Markt
Linie:- Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Fax: 034425 271-87
Telefon Festnetz: 034425 414-31
Telefon Festnetz: 034425 414-42
E-Mail: info@vgem-dzf.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt