Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung abmelden

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - SB Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeitzer Straße 15

    06722 Droyßig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar

    Kontakt

    E-Mail: info@vgem-dzf.de

    Telefon Festnetz: 034425 414-31

    Telefon Festnetz: 034425 414-42

    Fax: 034425 271-87

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2006

    Technisch geändert am 24.09.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Kosten

    Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2014

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020