Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Muldestausee - Stabsstelle Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 36 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Poucher Hauptstraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03493 92995-53(Baumschutz, Sondernutzung, Fundsachen, Hunderegister)
Telefon Festnetz: 03493 92995-54(Gefahrenabwehr, Märkte, Großveranstaltungen)
Fax: 03493 92995-96
E-Mail: info@gemeinde-muldestausee.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt