Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung abmelden

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Muldestausee - Stabsstelle Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuwerk 3

    06774 Muldestausee

    im OT Pouch

    Parkplätze

    • Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 36  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Poucher Hauptstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03493 92995-53(Baumschutz, Sondernutzung, Fundsachen, Hunderegister)

    Telefon Festnetz: 03493 92995-54(Gefahrenabwehr, Märkte, Großveranstaltungen)

    Fax: 03493 92995-96

    E-Mail: info@gemeinde-muldestausee.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Kosten

    Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English