Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung abmelden

    Beschreibung

    Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

    • Aufgabe der Hundehaltung
    • Abgabe des Hundes
    • Tod des Hundes
    • Verlust des Hundes

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Klötze - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Fundbüro, Märkte

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    38486 Klötze

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaushof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaushof
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Mittelstraße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klötze, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 301, 400
    • Haltestelle: Rufbus, Klötze, Am Rathaus
      Linie:
      • Bus: 107, 301, 302, 702

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwochs: geschlossen * Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03909 403-200

    Telefon Festnetz: 03909 403-133

    E-Mail: info@stadt-kloetze.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Kosten

    Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English