Hundehaltung Anmeldung

    Hund anmelden

    Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Hecklingen - SB Steuern/Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Danz-Straße 46

    39444 Hecklingen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor der Rathauspassage, Hermann-Danz-Str.
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hecklingen, Gierslebener Straße
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hecklingen, Hamburger Str.
      Linie:
      • Bus: A
    • Haltestelle: Hecklingen, Staßfurter Str.
      Linie:
      • Bus: 172

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03925 9270-21

    Fax: 03925 9270-56

    E-Mail: info@stadt-hecklingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Hecklingen

    Empfänger: Stadt Hecklingen

    IBAN: DE29 8005 5500 3011 0011 61

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Kennnummer des Transponders
    • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie halten einen Hund

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

    Kosten

    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

    Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English