Hund anmelden
Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
Linie:- Bus: 420; 421; 427; 434
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034772 50-314(zuständig für Hundesteuern, Vergnügungssteuern, Zweitwohnungssteuern; zuständig für Grundsteuern in den Gemeinden Benndorf, Bornstedt, Blankenheim und Klostermansfeld)
Fax: 034772 27231
Telefon Festnetz: 034772 50-313(zuständig für Gewerbesteuern; zuständig für Grundsteuern in den Gemeinden Ahlsdorf, Helbra, Hergisdorf und Wimmelburg)
E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de
Internet
Formulare
Hundeanmeldung
erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- Sie halten einen Hund
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Kosten
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt