Hundehaltung Anmeldung

    Hund anmelden

    Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Brandschutz / Ordnung / Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrstraße 8

    06317 Röblingen am See

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Röblingen am See, Pfarrstr.
      Linie:
      • Bus: 1
    • Haltestelle: Röblingen am See, Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Halle - Nordhausen
      • Bus: 1

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Hundewesen / KSA / Verwarngelder

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrstraße 8

    06317 Röblingen am See

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Röblingen am See, Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Halle - Nordhausen
      • Bus: 1
    • Haltestelle: Röblingen am See, Pfarrstr.
      Linie:
      • Bus: 1

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Kennnummer des Transponders
    • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie halten einen Hund

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

    Kosten

    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

    Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English