Hundehaltung Anmeldung

    Hund anmelden

    Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vorharz - Einwohnermeldeämter

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Bürgerbüro Wegeleben

    Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 16

    39397 Schwanebeck

    Bürgerbüro Schwanebeck

    Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Quedlinburger Straße 10

    06458 Wedderstedt

    Bürgerbüro Wedderstedt

    Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039423 851-49(Büro Wegeleben)

    Telefon Festnetz: 039423 851-48(Büro Wegeleben)

    Telefon Festnetz: 039423 851-45(Büro Schwanebeck)

    Telefon Festnetz: 039423 851-46(Büro Wedderstedt)

    Fax: 039423 851-91(Büro Wegeleben)

    Fax: 039423 851-92(Büro Schwanebeck)

    Fax: 039423 851-93(Büro Wedderstedt)

    E-Mail: info@vorharz.net

    Weitere Informationen

    Die Verbandsgemeinde Vorharz verfügt über Bürgerbüro's in Schwanebeck, Wegeleben und Wedderstedt. Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich bitte vorab telephonisch anzumelden.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Wagner, Michael)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Kennnummer des Transponders
    • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie halten einen Hund

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

    Kosten

    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

    Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2014 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)