Hundehaltung Anmeldung

    Hund anmelden

    Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 1.2 Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06484 Quedlinburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-580(Sachgebietsleitung, Grundsteuer)

    Fax: +49 3946 905-9580

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-581(Hundesteuer)

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-582(Gewerbe-, Vergnügungs-, Zweitwohnungssteuer, Kurtaxe)

    E-Mail: steuern@quedlinburg.de(Sachgebietsleitung)

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2013 (von: Webservice, Stadt Quedlinburg)

    Technisch geändert am 09.09.2024 (von: Webservice, Stadt Quedlinburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Gefahrenabwehr und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    06484 Quedlinburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-611(Gefahrenabwehr)

    Fax: +49 3946 905-9611

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-612(Marktwesen)

    Fax: +49 3946 905-9612

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2023 (von: Webservice, Stadt Quedlinburg)

    Technisch geändert am 12.10.2024 (von: Webservice, Stadt Quedlinburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Kennnummer des Transponders
    • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie halten einen Hund

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

    Kosten

    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

    Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2014 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)