Hund anmelden
Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Ansprechpartner
Stadt Harzgerode - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: In der Innenstadt können Sie in den gekennzeichneten Flächen mit Parkscheibe für 1 Std. parken
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Wallstraße
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Harzgerode, Am Bahnhof
Bus: 33, 34, 35
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 3089
06494 Harzgerode
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039484 7476-202
Telefon Festnetz: 039484 7476-201
Fax: 039484 7476-222
E-Mail: info@harzgerode.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- Sie halten einen Hund
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Kosten
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt