Hund anmelden
Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Ansprechpartner
Stadt Klötze - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Fundbüro, Märkte
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Mittelstraße
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaushof
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Klötze, ZOB
Bus: 300, 301, 400
Rufbus, Klötze, Am Rathaus
Bus: 107, 301, 302, 702
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.
erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- Sie halten einen Hund
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Kosten
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt