Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

    Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
      • Edelsteine, Perlen und Schmuck
      • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Mücheln (Geiseltal) - Kultur & Tourismus

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06249 Mücheln (Geiseltal)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt

    Öffnungszeiten

    Montag, DIenstag, Donnerstag & Freitag 10:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 34632 40150

    Fax: +49 34632 40135

    E-Mail: gewerbeamt@muecheln.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer:innen  und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2012

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    SG Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06249 Mücheln (Geiseltal)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034632 40150

    E-Mail: gamlich@muecheln.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer:innen  und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2024

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein

    Voraussetzungen

    Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

    2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

    3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Kosten

    Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Partnerbörse, Edelsteine, Schlüsseldienst, optisch, Öffnungswerkzeuge, Videokameras, Silber, Computer, Kraftfahrzeuge, Reisebüro, Sicherungsanlagen, Gold, Handel, Partnervermittlung, Gebrauchtwagenhandel, Hochwertige, Erzeugnisse, Auskunfteien, Perlen, Luxuskonsumgüter, Autos, Autohandel, Edelmetalle, Gebrauchtwagen, gebraucht, Fahrräder, Platin, Überwachungsbedürftig, Pelzbekleidung, Überprüfungspflichtig, Gebrauchtwarenhandel, Unterkunftsvermittlung, Gebäudesicherungseinrichtungen, Lederbekleidung, Ehevermittlung, Gewerbe, Vermittlung, Reisen, Teppiche, Fotoapparaten, Dietrich, Kfz, Schmuck, Detekteien, Verkauf, Altmetalle, Konsumgüter, Gewerbeanmeldung, Zuverlässigkeitsprüfung, Unterhaltungselektronik

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020