Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

    Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
      • Edelsteine, Perlen und Schmuck
      • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Gommern - Gewerbe, Märkte, Festplätze

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz des Friedens 10

    39245 Gommern

    Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Gommern, Bahnhof

    Bus: 701,702,705,707,708,712


    Gommern, Bahnhof

    Regionalbahn: Dessau - Magdeburg


    Gommern, Karither Straße

    Bus: 702,712


    Gommern, Zentrum (an der Kirche)

    Bus: 701,702,705,707,708,712

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 4

    39245 Gommern

    Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Gommern, Bahnhof

    Bus: 701,702,705,707,708,712


    Gommern, Bahnhof

    Regionalbahn: Dessau - Magdeburg


    Gommern, Karither Straße

    Bus: 702,712


    Gommern, Zentrum (an der Kirche)

    Bus: 701,702,705,707,708,712

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr                                                                                                                                                                                                                                                                                           Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039200 7789-64

    Fax: 039200 7789-10

    E-Mail: kontakt@gommern.de

    Weitere Informationen

    Über den Nebeneingang ist ein barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2015 (von: Weber, Mirella)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Brandstäter, Marlen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein

    Voraussetzungen

    Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

    2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

    3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Kosten

    Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Partnervermittlung, Ehevermittlung, Teppiche, Kraftfahrzeuge, gebraucht, Schmuck, Zuverlässigkeitsprüfung, Auskunfteien, Hochwertige, Dietrich, Unterhaltungselektronik, Gebäudesicherungseinrichtungen, Unterkunftsvermittlung, Überwachungsbedürftig, Silber, Detekteien, Fahrräder, Schlüsseldienst, Perlen, Edelsteine, Gewerbeanmeldung, Fotoapparaten, Gebrauchtwagen, Öffnungswerkzeuge, Autos, Luxuskonsumgüter, Gebrauchtwarenhandel, Altmetalle, Gold, Erzeugnisse, Autohandel, Partnerbörse, optisch, Platin, Überprüfungspflichtig, Kfz, Konsumgüter, Reisebüro, Reisen, Pelzbekleidung, Videokameras, Gewerbe, Gebrauchtwagenhandel, Verkauf, Sicherungsanlagen, Vermittlung, Handel, Lederbekleidung, Edelmetalle, Computer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)