Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt
Anzahl: 25 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz
Linie:- Bus: Marktplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Freitag 9:00-11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 34444 315-933
E-Mail: buergerservice@stadt-luetzen.de
Internet
Weitere Informationen
Hilfsbedürftige Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.
Stichwörter
Einwohnermeldewesen, Standesamt, Gewerbe, Friedhofswesen
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
Formulare
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020
Stichwörter
Edelsteine, Gebrauchtwarenhandel, Auskunfteien, Platin, Überprüfungspflichtig, Unterhaltungselektronik, Handel, Unterkunftsvermittlung, Gewerbe, Verkauf, Gebrauchtwagen, Gebrauchtwagenhandel, Autohandel, Autos, Erzeugnisse, Computer, optisch, Ehevermittlung, Partnervermittlung, Schmuck, Reisebüro, Altmetalle, Öffnungswerkzeuge, Teppiche, Pelzbekleidung, Partnerbörse, Konsumgüter, Gebäudesicherungseinrichtungen, Gold, Fotoapparaten, Sicherungsanlagen, Silber, Überwachungsbedürftig, Vermittlung, Kraftfahrzeuge, Hochwertige, Fahrräder, Perlen, Videokameras, Kfz, Zuverlässigkeitsprüfung, Reisen, gebraucht, Edelmetalle, Schlüsseldienst, Detekteien, Dietrich, Lederbekleidung, Gewerbeanmeldung, Luxuskonsumgüter