Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

    Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
      • Edelsteine, Perlen und Schmuck
      • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Oebisfelde-Weferlingen - Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 19

    39646 Oebisfelde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
    • Haltestelle: Oebisfelde, Lindenstraße
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Lindenstraße
    • Haltestelle: Oebisfelde, Schule
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Theodor-Müller-Straße 16a

    39646 Oebisfelde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
    • Haltestelle: Oebisfelde, Lindenstraße
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Lindenstraße
    • Haltestelle: Oebisfelde, Schule
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kirchplatz 10

    39356 Oebisfelde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weferlingen, Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: Weferlingen, Platz der Jugend
    • Haltestelle: Oebisfelde, Lindenstraße
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Lindenstraße
    • Haltestelle: Oebisfelde, Schule
      Linie:
      • Bus: Oebisfelde, Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich

    Kontakt

    Fax: 039002 480-10

    Telefon Festnetz: 039002 480-0

    E-Mail: info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Oebisfelde
    Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.

    Weferlingen
    Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
      • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
      • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein

    Voraussetzungen

    Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

    2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

    3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Kosten

    Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Edelsteine, Gebrauchtwarenhandel, Auskunfteien, Platin, Überprüfungspflichtig, Unterhaltungselektronik, Handel, Unterkunftsvermittlung, Gewerbe, Verkauf, Gebrauchtwagen, Gebrauchtwagenhandel, Autohandel, Autos, Erzeugnisse, Computer, optisch, Ehevermittlung, Partnervermittlung, Schmuck, Reisebüro, Altmetalle, Öffnungswerkzeuge, Teppiche, Pelzbekleidung, Partnerbörse, Konsumgüter, Gebäudesicherungseinrichtungen, Gold, Fotoapparaten, Sicherungsanlagen, Silber, Überwachungsbedürftig, Vermittlung, Kraftfahrzeuge, Hochwertige, Fahrräder, Perlen, Videokameras, Kfz, Zuverlässigkeitsprüfung, Reisen, gebraucht, Edelmetalle, Schlüsseldienst, Detekteien, Dietrich, Lederbekleidung, Gewerbeanmeldung, Luxuskonsumgüter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English