Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Ansprechpartner
Sachgebiet Wasserbehörde
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Hausanschrift
739, 740, 741, 742, 743, 744, 745, 746, 750
Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Erdölraffinerie, Tankstelle, Chemiebetriebe, Heizölanlage