Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

    Beschreibung

    Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Wasserbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Hausanschrift

    Brandenburger Straße 100

    39307 Genthin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: wasserbehoerde@lkjl.de

    Telefon Festnetz: 03921 949-7000

    Fax: 03921 949-9670

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2011

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Chemiebetriebe, Erdölraffinerie, Heizölanlage, Tankstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020