Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontaktperson
Frau Gabriele Höntsch
Telefon Festnetz: 03941 5070-5745
Frau Katrin Kramer
Telefon Festnetz: 03941 5970-5728
Frau Anna-Sophie Kubanek
Telefon Festnetz: 03941 5970-5718
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Tankstelle, Erdölraffinerie, Heizölanlage, Chemiebetriebe