Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

    Beschreibung

    Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

    Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

    Grundsätzlich ist die Errichtung, Reinigung, Instandsetzung und Stilllegung folgender Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile fachbetriebspflichtig:

    1.    unterirdische Anlagen

    2.    oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe C und D

    3.    oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B innerhalb von Wasserschutzgebieten

    4.    Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B, C, D

    5.    Biogasablagen

    6.    Umschlagsanlagen des intermodalen Verkehrs

    7.    Ablagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AwSV

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

    Untere Wasserbehörde des Landkreises Harz, Umweltamt, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt

    Telefon: 03941 5970-0           E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2007

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

    Zertifizierung als Fachbetrieb durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

    Voraussetzungen gemäß § 62 AwSV

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

    https://www.kreis-hz.de/de/wassergefaehrdende-stoffe.html

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Chemiebetriebe, Erdölraffinerie, Heizölanlage, Tankstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020