Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Grundsätzlich ist die Errichtung, Reinigung, Instandsetzung und Stilllegung folgender Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile fachbetriebspflichtig:
1. unterirdische Anlagen
2. oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe C und D
3. oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B innerhalb von Wasserschutzgebieten
4. Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B, C, D
5. Biogasablagen
6. Umschlagsanlagen des intermodalen Verkehrs
7. Ablagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AwSV
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Untere Wasserbehörde des Landkreises Harz, Umweltamt, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Telefon: 03941 5970-0 E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
erforderliche Unterlagen
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Zertifizierung als Fachbetrieb durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft.
Voraussetzungen
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Voraussetzungen gemäß § 62 AwSV
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
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https://www.kreis-hz.de/de/wassergefaehrdende-stoffe.html
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Chemiebetriebe, Erdölraffinerie, Heizölanlage, Tankstelle