Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bitterfeld, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Bitterfeld, Bahnhof
- Haltestelle: Bitterfeld, Bahnhof
Linie:- Bus: Bitterfeld, Bahnhof
- Haltestelle: Bitterfeld, Bahnhof
Linie:- S-Bahn: Bitterfeld, Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03493 341-720
Kontaktperson
Frau Heike Krieger
Telefon Festnetz: +49 3493 341-720
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Tankstelle, Erdölraffinerie, Heizölanlage, Chemiebetriebe