Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

    Beschreibung

    Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Wasserwirtschaft und Wasserrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Ziegelstraße 10

    06749 Bitterfeld-Wolfen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bitterfeld, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Bitterfeld, Bahnhof
    • Haltestelle: Bitterfeld, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Bitterfeld, Bahnhof
    • Haltestelle: Bitterfeld, Bahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Bitterfeld, Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03493 341-720

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Tankstelle, Erdölraffinerie, Heizölanlage, Chemiebetriebe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English