Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Ansprechpartner
Sachgebiet Wasserwirtschaft
Beschreibung
Der Unteren Wasserbehörde obliegt der Schutz der Gewässer. Hierunter fallen Grundwässer, fließende (Flüsse, Bäche) sowie stehende Gewässer (Seen, Teiche).
Die untere Wasserbehörde ist insbesondere Ansprechpartner zum Beispiel für:
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Es ist ein "Behindertensprechraum" eingerichtet, der mit Rollstuhl bequem zu erreichen ist.
Stichwörter
Untere Wasserbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Erdölraffinerie, Tankstelle, Chemiebetriebe, Heizölanlage