Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft

    Beschreibung

    Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Der Unteren Wasserbehörde obliegt der Schutz der Gewässer. Hierunter fallen Grundwässer, fließende (Flüsse, Bäche) sowie stehende Gewässer (Seen, Teiche).

    Die untere Wasserbehörde ist insbesondere Ansprechpartner zum Beispiel für:

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 16

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03901 840-690

    Telefon Festnetz: 03901 840-7301

    E-Mail: Claudia.Lembke@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Weitere Informationen

    Es ist ein "Behindertensprechraum" eingerichtet, der mit Rollstuhl bequem zu erreichen ist.

    Stichwörter

    Untere Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Tankstelle, Chemiebetriebe, Heizölanlage, Erdölraffinerie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de