Wanderlager anzeigen
Wenn ein Wanderlager öffentlich angekündigt werden soll, dann müssen Sie dies vorher anzeigen.
Beschreibung
Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreiben.
Die Veranstaltung des Gewerbebetriebs "Wanderlager" müssen Sie anzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen sollen.
Der Veranstalter eines Wanderlagers hat sicherzustellen, dass in der öffentlichen Ankündigung des Wanderlagers folgende Informationen enthalten sind:
- die Art der Ware oder Dienstleistung, die im Rahmen des Wanderlagers vertrieben wird,
- der Ort des Wanderlagers,
- der Name des Veranstalters, die Anschrift, unter der er niedergelassen ist, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Veranstalter ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse, und
- in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer und sonst gut wahrnehmbarer Form Informationen darüber, unter welchen Bedingungen dem Verbraucher bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht zusteht.
In der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers dürfen unentgeltliche Zuwendungen in Form von Waren oder Leistungen einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen nicht angekündigt werden.
Folgende Dienstleistungen oder Waren dürfen anlässlich eines Wanderlagers nicht vertrieben oder vermittelt werden:
- Finanzanlagen im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung,
- Versicherungsverträge und Bausparverträge sowie Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge im Sinne von § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder
entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen,
- bestimmte Medizinprodukte (§ 56a Abs. 6 Nr. 2 der Gewerbeordnung),
- Nahrungsergänzungsmittel im Sinne von § 1 Abs. 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers bei der unteren Gewerbebehörde anzeigen, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet. Sofern das Wanderlager im Ausland veranstaltet werden soll ist die Anzeige gegenüber der unteren Verwaltungsbehörde vorzunehmen, die für den Ort der Niederlassung des Veranstalters zuständig ist. Untere Verwaltungsbehörde ist in der Regel das Gewerbeamt oder Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde.
Ansprechpartner
Goethestadt Bad Lauchstädt
Beschreibung
Im Rahmen der Kommunalreform im Land Sachsen-Anhalt wurde unsere Stadt am 01. Januar 2008 juristisch neu gegründet. Sie geht aus den ehemaligen Städten Bad Lauchstädt und Schafstädt sowie den Gemeinden Delitz am Berge und Klobikau hervor. Seit dem 01. Januar 2010 gehört auch die ehemalige Gemeinde Milzau dazu.
Im Rahmen der Neugründung beantragte der Stadtrat 2008 die Verleihung des Namenszusatzes >>Goethestadt<
Seither trägt die Stadt als bisher einzige Stadt in Deutschland diesen Namen. Im Rahmen eines feierlichen Festaktes wurde am 22. Januar 2009 die Namensvergabe >> Goethestadt Bad Lauchstädt << gebührend gefeiert..
Die ca. 9.200 Einwohner zählende Goethestadt Bad Lauchstädt mit seinen sechs Ortsteilen (Bad Lauchstädt, Schafstädt, Delitz am Berge, Großgräfendorf, Klobikau und Milzau) liegt am Rande der Querfurter Platte im Süden des Saalekreises – direkt zwischen dem Geiseltalsee und der Großstadt Halle (Saale).
Verkehrstechnisch ist sie über die Bundesautobahnen A 143 (Anschlussstelle Holleben) und die A 38 (Anschlussstellen: Merseburg-Nord; Bad Lauchstädt und Schafstädt) sowie über die Landesstraßen L 163 (Halle-Naumburg) und L 172 (Merseburg-Querfurt) erreichbar.
An der Bahnlinie Merseburg-Schafstädt befinden sich in den Ortsteilen Bad Lauchstädt, Schafstädt, Großgräfendorf und Milzau entsprechende Haltepunkte.
Durch die Buslinien Merseburg-Querfurt; Merseburg-Oberwünsch/Mücheln und Halle-Bad Lauchstädt ist die Stadt erreichbar.
Die Geschichte der Stadt lässt sich bis in das 9. Jahrhundert zurückverfolgen. Zu dieser Zeit werden die einzelnen Orte erstmals im Hersfelder Zehntverzeichnis erwähnt. Alle sind slawischen Ursprungs. Die Kleinstadt ist ländliches Siedlungsgebiet. Den Orten Bad Lauchstädt (1430) und Schafstädt (1558) wurde das Stadtrecht verliehen.
Große Bedeutung hat der Ort um 1700 durch die Entdeckung der Heilquelle durch den Halleschen Professor der Medizin Friedrich Hoffmann erlangt, welcher die ungewöhnliche Heilkraft des Wassers erkannte. Nach Fassung der Quelle im Jahr 1710 entwickelte sich Bad Lauchstädt zu einem Modebad, dem sogenannten „Sächsischen Pyrmont“. Um den wachsenden Bedürfnissen gerecht zu werden, wurden um den Brunnen die Historischen Kuranlagen mit den noch heute erhaltenen Gebäuden für den Kurbetrieb und zur Freizeitgestaltung errichtet.
Seit 1761 wird in Bad Lauchstädt Theater gespielt. Da das alte Theatergebäude den immer steigenden Anforderungen nicht mehr gerecht werden konnte, wurde es abgerissen und im Jahr 1802 durch den nach Goethes Entwürfen entstandene und bis heute original erhaltenen Theaterbau ersetzt. Goethe selbst war hier als Direktor tätig. Viele andere berühmte Männer jener Zeit besuchten Bad Lauchstädt – unter ihnen war auch Schiller.
Heute ist die Goethestadt Bad Lauchstädt ein beliebtes Reiseziel. Die Gäste kommen vornehmlich zu den zahlreichen Veranstaltungen im Goethe-Theater, im Schillerhaus oder im Kurpark. Diese Objekte bei Führungen auch besichtigt werden.
Im historischen Rathaus werden immer häufiger Eheschließungen durchgeführt. Im Sommer lohnt sich ein Abstecher ins Freizeit- und Erlebnisbad.
Die Ortsteile sind geprägt durch zahlreiche Kirchenbauten unterschiedlichster Architektur. Im OT Milzau befindet sich ein ehemaliges Schloss mit restaurierten Nebengebäuden, wie Veranstaltungsräume, Bauernmuseum und Backofen.
Im Süden grenzt die Goethestadt Bad Lauchstädt mit der Halde Klobikau an den Geiseltalsee an – dem größten See Sachsen-Anhalts. Im Rahmen der Sanierung eines ehemaligen Bergbaugebietes entsteht hier gegenwärtig ein touristisches und wassersportliches Zentrum.
Durch die Nähe zu Halle, Leipzig, Merseburg, Querfurt und der Weinbauregion Freyburg, Naumburg und Bad Kösen ist die Goethestadt Bad Lauchstädt ein beliebter Ausgangspunkt für Ausflüge in die Region.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hallesche Straße / Lindenstraße
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hallesche Straße / Lindenstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Lindenstraße
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Bad Lauchstädt
Linie:- Regionalbahn: Merseburg - Bad Lauchstädt - Schafstädt - Bad Lauchstädt - Merseburg
- Haltestelle: Haltestelle Bad Lauchstädt, Markt
Linie:- Bus: 314, 726, 728
- Haltestelle: Haltestelle Bad Lauchstädt, Lindenstraße
Linie:- Bus: 314, 726, 728
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.00 Uhr Dienstag: 9.00-11.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Goethestadt Bad Lauchstädt - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Schafstädt
Linie:- Regionalbahn: Merseburg - Bad Lauchstädt - Schafstädt - Bad Lauchstädt - Merseburg
- Haltestelle: Haltestelle Schafstädt, Schule
Linie:- Bus: 726, 728
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Schafstädt
Linie:- Regionalbahn: Merseburg - Bad Lauchstädt - Schafstädt - Bad Lauchstädt - Merseburg
- Haltestelle: Haltestelle Schafstädt, Schule
Linie:- Bus: 726, 728
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.00 Uhr Dienstag: 9.00-11.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Fax: 034636 748-45
Telefon Festnetz: 034636 748-18
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Angaben machen:
- Ort, Datum und Uhrzeit des Wanderlagers,
- den Namen des Veranstalters sowie desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, einschließlich die Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
- Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Veranstalter ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das der Veranstalter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
- den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung,
- den Namen eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters des in der Anzeige genannten Veranstalters des Wanderlagers, der dieses an Ort und Stelle für den Veranstalter leitet.
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Anzeige eines Wanderlagers nehmen Sie bei dem Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Gemeinde vor, die für den Veranstaltungsort zuständig ist.
- Sofern das Wanderlager im Ausland veranstaltet werden soll ist die Anzeige des Wanderlagers bei dem für den Ort der Niederlassung des Veranstalters zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt abzugeben.
Fristen
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers spätestens vier Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll.
Wenn Sie das Wanderlager verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
Die Erhebung von Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 10.10.2023
Stichwörter
Kaffeefahrt