Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen Erteilung

    Gewerbsmäßiges Sammeln und Verarbeiten von wildlebenden Pflanzen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.

    Ansprechpartner

    SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

    Beschreibung

    Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Unteren Naturschutzbehörde sind: 

    • Landschaftsrahmenplanung
    • Biotopverbundplanung
    • Eingriffsgenehmigung 
    • Bodenabbau 
    • Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen
    • Führung Naturschutzverzeichnis, Naturschutzregister 
    • Ökokonto
    • Gesetzlich geschützte Biotope
    • Natura 2000 
    • Vorkaufsrecht 
    • Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen, Härteausgleich 
    • Allgemeiner und besonderer Artenschutz
    • Tiergehege und Zoos 
    • Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen von den Regelungen der Naturschutzgesetze und der aus dieser Grundlage erlassenen Verordnungen im Einzelfall
    • Kontrollen in den Schutzgebieten
    • Praktische Arten-, Biotopschutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen 
    • Naturschutzbeirat 
    • Naturschutzbeauftragte
    • Feld- und Forstordnung
    • Umweltinformation, Informationszugang

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: naturschutz@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1423

    Fax: 03461 40-1902

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2007

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Formulare

    formlos

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach § 39 Abs. 4 BNatSchG hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020