Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen Erteilung

    Gewerbsmäßiges Sammeln und Verarbeiten von wildlebenden Pflanzen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niedere Börde - Ordnung- und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 9-10

    39326 Groß Ammensleben

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.30-17.45 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039202 88-412

    E-Mail: gewerbeamt@niedere-boerde.de

    Fax: 039202 88-413

    E-Mail: ordnungsamt@niedere-boerde.de

    Telefon Festnetz: 039202 88-402

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2011

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Formulare

    formlos

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach § 39 Abs. 4 BNatSchG hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020