Gewerbsmäßiges Sammeln und Verarbeiten von wildlebenden Pflanzen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedere Börde - Ordnung- und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.30-17.45 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039202 88-412
E-Mail: gewerbeamt@niedere-boerde.de
Fax: 039202 88-413
E-Mail: ordnungsamt@niedere-boerde.de
Telefon Festnetz: 039202 88-402
Internet
Formulare
formlos
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Nach § 39 Abs. 4 BNatSchG hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt