Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen

    Wenn Sie als Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt durchführen möchten, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Festsetzung der Veranstaltung beantragen.

    Beschreibung

    Als Veranstaltung werden insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte gesehen.

    Ein Wochenmarkt ist eine Veranstaltung, die 

    • regelmäßig wiederkehrt,
    • zeitlich begrenzt ist,
    • auf der eine Vielzahl von Anbietern zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbieten.

    Ein Spezialmarkt ist

    • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
    • zeitlich begrenzt
    • eine Veranstaltung, bei der bestimmte Waren angeboten werden.

    Jahrmärkte sind

    • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
    • zeitlich begrenzt,
    • Veranstaltungen, bei denen Waren aller Art angeboten werden.

    Wenn Sie als Veranstalter oder Veranstalterin einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, können Sie, eine Festsetzung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Festsetzung bewirkt, dass Sie als Veranstalter oder Veranstalterin von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). Veranstalter sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalter, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet Ihr Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Festsetzung von Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt des Veranstaltungsortes.

    Für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Großmärkten wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Bürgerservice

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 20

    39435 Egeln

    Hausanschrift

    Markt 18

    39435 Egeln

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039268 944-444

    Telefon Festnetz: 039268 944-190

    E-Mail: buergerservice@egelnermulde.de

    Kontaktperson

    • Frau Nitschke (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 039268 944-194

      Fax: 039268 944-444

    • Frau Zwintzscher (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 039268 944-192

      Fax: 039268 944-444

    • Herr Lachmuth (Sachbearbeiter)

      Fax: 039268 944-444

      Telefon Festnetz: 039268 944-191

    • Frau Gumtz (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 039268 944-193

      Fax: 039268 944-444

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet "Öffentliche Sicherheit und Ordnung", geleitet von Frau Nitschke, ist für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und die Verwaltung von Bürgeranliegen zuständig. Es umfasst folgende zentrale Aufgabenbereiche:

    1. Standesamt: Durchführung von standesamtlichen Aufgaben wie Eheschließungen, Geburts- und Sterberegistrierung sowie die Ausstellung entsprechender Urkunden. Zudem werden Namensänderungen und andere personenstandsrechtliche Vorgänge bearbeitet.
    2. Bürgerservice: Erste Anlaufstelle für alle Bürgeranliegen. Hier werden Aufgaben der Einwohnermeldestelle wahrgenommen, darunter An- und Ummeldungen, Ausweisdokumente sowie die Bearbeitung von allgemeinen Anfragen der Bürger.

    3. Ordnungsangelegenheiten / Gewerbewesen: Verwaltung von ordnungsrechtlichen Aufgaben, wie die Erteilung von Genehmigungen, Überwachung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen. Hier wird auch die Einhaltung kommunaler Ordnungsrichtlinien überwacht.

    4. Brand- und Katastrophenschutz: Organisation und Koordination des kommunalen Brand- und Katastrophenschutzes. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Katastrophenvorsorge.

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

    • Sondernutzungserlaubnis

    Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:

    • Veranstaltungstermin
    • Ort
    • Öffnungszeiten, z.B. Samstag und Sonntag von 9:00 - 18:00 Uhr
    • Veranstaltungsname, z.B. Frühlingsmarkt
    • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
    • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmer
    • Blankovertrag der zwischen Veranstalter und Händlern geschlossen wird

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen 
    • Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden 
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Festsetzung.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag und alle Nachweise rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einreichen.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Wochenmarktveröffentlichung, Spezialmärkte, Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt, Wintermarkt, Antikmarkt, Ausstellung, Messe, Spezialmarkt, Ostermarkt, Frühlingsmarkt, Herbstmarkt, Wochenmarktgenehmigung, Jahrmarkt, Großmarkt, Marktgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English