Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Logopädin" bzw. "Logopäde" führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin

    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden hat.
    • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

    Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

    Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Die Erlaubnis erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Kamieth-Str. 2

    06112 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

    Kontakt

    Fax: +49 345 514-3279

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)

    E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
    • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
    • ärztliche Bescheinigung
    • Führungszeugnis, Belegart 0
    • Personalausweis oder Reisepass in Kopie

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.

    Unterstützende Institutionen

    Bundesverband Deutscher Logopäden

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de