• Biederitz (Landkreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde Erteilung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde beantragen

Beschreibung

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Logopädin“ bzw. „Logopäde“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden hat.
  • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

Zuständigkeit

Die Erlaubnis erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Adresse

Hausanschrift

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Postanschrift

Ernst-Kamieth-Str. 2

06112 Halle (Saale)

Öffnungszeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe ; Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)

Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)

Fax: +49 345 514-3279

E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Version

Technisch erstellt am 05.05.2006

Technisch geändert am 04.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.

Unterstützende Institutionen

Bundesverband Deutscher Logopäden

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 08.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020