Vormundschaft Anordnung der Pflegeeltern

    Ergänzungspfleger bestellen

    Beschreibung

    Ein Ergänzungspfleger wird durch das Gericht bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.

    Steht die Vermögenssorge dem Ergänzungspfleger und die Personensorge den Eltern oder einem Elternteil zu (oder umgekehrt), entscheidet das Familiengericht, wenn eine anstehende Entscheidung beide Bereiche betrifft und sich Ergänzungspfleger und Eltern nicht einigen können.
    Wurde für einen bestimmten Bereich ein Ergänzungspfleger bestellt (z.B. für eine Aufenthaltsbestimmung) und die Vormundschaft an eine andere Person (beziehungsweise Verein oder Jugendamt) durch das Familiengericht übertragen, werden die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers durch die Vormundschaft nicht eingeschränkt.

    Zuständigkeit

    Die Vormundschaft an eine andere Person (beziehungsweise Verein oder Jugendamt) wird durch das Familiengericht übertragen.

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - Fachdienst Jugend und Familie - 22.5 SG Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen, Amtsvormundschaften/Pflegschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensallee 25

    06406 Bernburg (Saale)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
      Anzahl: 200  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Sondersprechzeiten: SG Beistandschaften/Unterhalt/Beurkundung Di 09:00 -12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3471 684-551716

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1716

    E-Mail: jugend-familie@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Schönebeck

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 51

    39212 Schönebeck (Elbe)

    Hausanschrift

    Friedrichstraße (Schönebeck) 96

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnbrücktal, Am Malzmühlenfeld, Kath. Kirche, Bahnbrückental
      Linien:
      • S-Bahn: k.A.
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 7820

    Fax: 03928 782144

    E-Mail: ag-sbk@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English