Vormundschaft Anordnung der Pflegeeltern

    Ergänzungspfleger bestellen

    Beschreibung

    Ein Ergänzungspfleger wird durch das Gericht bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.

    Steht die Vermögenssorge dem Ergänzungspfleger und die Personensorge den Eltern oder einem Elternteil zu (oder umgekehrt), entscheidet das Familiengericht, wenn eine anstehende Entscheidung beide Bereiche betrifft und sich Ergänzungspfleger und Eltern nicht einigen können.
    Wurde für einen bestimmten Bereich ein Ergänzungspfleger bestellt (z.B. für eine Aufenthaltsbestimmung) und die Vormundschaft an eine andere Person (beziehungsweise Verein oder Jugendamt) durch das Familiengericht übertragen, werden die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers durch die Vormundschaft nicht eingeschränkt.

    Zuständigkeit

    Die Vormundschaft an eine andere Person (beziehungsweise Verein oder Jugendamt) wird durch das Familiengericht übertragen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Eisleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 40

    06295 Eisleben

    Parkplatz: null
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Schwimmhalle

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 12 08

    06290 Eisleben

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03475 6576

    Fax: 03475 696689

    E-Mail: ag-eil@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/ageildsgvo.)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 28.12.2022 (von: Vormbrocke, Heinz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

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