Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung von Wappen beantragen

    Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
    Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
     

    Ansprechpartner

    Hansestadt Havelberg - Sachgebiet Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    39539 Havelberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Uferstraße (von dort ca. 300m zu Fuß)
      Linie:
      • Bus: Uferstraße (von dort ca. 300m zu Fuß)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr Fr.: 9 - 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 39387 765-70

    Telefon Festnetz: +49 39387 765-35

    E-Mail: stadt@havelberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Stichwörter

    Hoheitszeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English