Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung von Wappen beantragen

    Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
    Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06249 Mücheln (Geiseltal)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2h)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2 h)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
      Linie:
      • Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
    • Haltestelle: Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
      Linie:
      • Bus: 721

    Kontakt

    Fax: +49 34632 40135

    Telefon Festnetz: +49 34632 40127

    E-Mail: hauptamt@muecheln.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Stichwörter

    Hoheitszeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English