Verwendung von Wappen beantragen
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
Ansprechpartner
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: "Hinter den Scheunen" / Altstadt
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Mühlstraße
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2 h)
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
Bus: 721
Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer:innen und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hoheitszeichen