Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
Verwendung von Wappen beantragen
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
Ansprechpartner
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2h)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2 h)
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
Linie:- Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz
- Haltestelle: Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
Linie:- Bus: 721
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hoheitszeichen