Verwendung von Wappen beantragen
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
Ansprechpartner
Stadt Wettin-Löbejün - Bürgermeisteramt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Löbejüner Burgstraße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Ecke Rathausstraße/Schillerstraße
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Parkplatz: Löbejüner Burgstraße
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Löbejün, An der Stadtmauer
Bus: 303, 310, 316, 317
Löbejün, Kochstor
Bus: 301, 310
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags: geschlossen dienstags: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr mittwochs: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr donnerstags: 09:00 - 12:00 Uhr freitags: geschlossen
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Wettin-Löbejün
Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün
IBAN: DE73 8009 3784 0000 0396 32
BIC: GENODEF1HAL
Bankinstitut: Volksbank Halle/Saale e.G.
Stadt Wettin-Löbejün
Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün
IBAN: DE32 8005 3762 0375 0023 38
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hoheitszeichen